Gemäß DIN
69905 beschreibt das Lastenheft die vom Auftraggeber festgelegte
Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines
Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages.
Im Lastenheft sind die Forderungen aus Anwendersicht einschließlich
aller Randbedingungen zu beschreiben. Diese sollten qualifizierbar
und prüfbar sein. Im Lastenheft wird definiert, was für eine
Aufgabe vorliegt und wofür diese zu lösen sind.
Das Pflichtenheft hingegen beschreibt, wie und womit etwas
realisiert werden soll.
Nach DIN 69905 enthält das Pflichtenheft die vom Auftragnehmer
erarbeiteten Realisierungsvorgaben aufgrund der Umsetzung des vom
Auftraggeber vorgegebenen Lastenheftes.
Das Pflichtenheft enthält das
Lastenheft. Im
Pflichtenheft werden die Anwendervorgaben detailliert und in einer
Erweiterung die Realisierungsforderungen unter Berücksichtigung
konkreter Lösungsansätze beschrieben. Im Pflichtenheft wird
definiert, wie und wo die Forderungen zu realisieren
sind.
Im konkreten Fall "Lastenheft für eine Galvanikanlage" lässt sich
die oben beschriebene Trennung zwischen Lasten- und Pflichtenheft
nicht aufrechterhalten. Der Auftraggeber ist natürlich bestrebt
seine, zum Teil schwer errungenen, Erfahrungen mit in die Anlage
einfliessen zu lassen.
Auf der anderen Seite wird seitens des Auftraggebers sicher nicht
jedes Detail festgeschrieben werden. Hier kann auf die Erfahrungen
der entsprechenden Fachfirmen zurückgegriffen werden. Das
resultierende Dokument ist daher letztendlich eine Mischung aus
beiden Begriffen.
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