Gemäß DIN 69905 beschreibt das Lastenheft die vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages.

Im Lastenheft sind die Forderungen aus Anwendersicht einschließlich aller Randbedingungen zu beschreiben. Diese sollten qualifizierbar und prüfbar sein. Im Lastenheft wird definiert, was für eine Aufgabe vorliegt und wofür diese zu lösen sind.

Das Pflichtenheft hingegen beschreibt, wie und womit etwas realisiert werden soll.
Nach DIN 69905 enthält das Pflichtenheft die vom Auftragnehmer erarbeiteten Realisierungsvorgaben aufgrund der Umsetzung des vom Auftraggeber vorgegebenen Lastenheftes.

Das Pflichtenheft enthält das
Lastenheft. Im Pflichtenheft werden die Anwendervorgaben detailliert und in einer Erweiterung die Realisierungsforderungen unter Berücksichtigung konkreter Lösungsansätze beschrieben. Im Pflichtenheft wird definiert, wie und wo die Forderungen zu realisieren sind.



Im konkreten Fall "Lastenheft für eine Galvanikanlage" lässt sich die oben beschriebene Trennung zwischen Lasten- und Pflichtenheft nicht aufrechterhalten. Der Auftraggeber ist natürlich bestrebt seine, zum Teil schwer errungenen, Erfahrungen mit in die Anlage einfliessen zu lassen.

Auf der anderen Seite wird seitens des Auftraggebers sicher nicht jedes Detail festgeschrieben werden. Hier kann auf die Erfahrungen der entsprechenden Fachfirmen zurückgegriffen werden. Das resultierende Dokument ist daher letztendlich eine Mischung aus beiden Begriffen.


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